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Herzlich Willkommen bei ihrem Immobilienpartner

Info zur Widerrufsbelehrung

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrter Interessent,

mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni dieses Jahres sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.

Damit wir sofort für Sie tätig werden können, also Ihnen Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision fällig.

Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.

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Das Rechtssetzungs- und Gesetzgebungsverfahren

Diese Neuregelung ist auf die EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU) zurrckzuführen, welche bereits im November 2011 verkündet wurde. Die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht erfolgt mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 14. Juni 2013 verabschiedet; der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzesbeschluss erhoben. Das Gesetz wurde am 27. September 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Vorschriften treten am 13. Juni 2014 in Kraft.

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(H.J.K. Immobilien, H.-Jürgen Korbmacher,  Am Kronenkamp 11, 26188 Edewecht, Tel. 049 (0)4405-91 777-77, Fax 049 (0) 4405- 91777 74 oder korbmacher This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung üºber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüºnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehr

 

 

Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).


 

O ja       O  nein

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:

(H.J.K. Immobilien, H.-Jürgen Korbmacher,  Am Kronenkamp 11, 26188 Edewecht, Tel. 049 (0)4405-91 777-77, Fax 049 (0) 4405- 91777 74 oder korbmacher This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. )

 


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware/ Dienstleistung (*)


 Bestellt am (__________)/erhalten am (_______________)


 Name des/der Verbraucher(s) _______________________


 Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________

 

________________________________________________


Unterschrift des/der Verbraucher(s)

 

_______________________

 


Ort/Datum _________ ________________________

 

 

 



Widerrufsfolgen/Wertersatz

Hat der Verbraucher den Maklervertrag innerhalb der Frist wirksam widerrufen, so ist er nicht mehr an diesen gebunden. Hat der Makler eine Leistung bereits erbracht und sein Kunde widerruft, steht dem Makler grundsätzlich Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu (§ 357 Abs. 8 BGB n.F.). Die Höhe des Wertersatzes bemisst sich am Gesamtpreis der Leistung (Provision) (§ 357 Abs. 8 Satz 4 BGB n.F.). Problematisch ist jedoch, dass die Maklerleistung erst und nur im Erfolgsfall ihren vollen Wert, sodass Wertersatz für teilweise eine teilweise Erbringung einer Leistung in der Regel nicht in Betracht kommt. Aufwendungen etwa für Besichtigungen, die bis zum Widerruf entstanden sind, sind zu ersetzen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.